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»Für mich das schönste zweite Zuhause«

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1. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Atmosphäre und das Zusammenleben in unserer Einrichtung freundlich zu gestalten. Wir möchten, dass jeder Einzelne seine Tage bei uns sinnvoll nutzen kann.

2. Wir respektieren in unserer Einrichtung die menschliche Würde jedes Einzelnen. Die Tagespflegegäste haben grundsätzlich das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung. Die Grenzen dieses Rechts sehen wir da, wo ein Tagespflegegast sich und/oder andere gefährdet.

3. Unsere Tagespflegegäste haben einen Anspruch auf angemessene Informationen und Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht. Wir fördern Eigenverantwortung und den pflegerischen Umgang mit sich selbst.

4. Die Informationen der Tagespflegegäste an uns werden unserem Auftrag entsprechend vertraulich behandelt. Es gehört jedoch zum allgemeinen Standard der Pflege, dass Informationen festgehalten und, so wie es die Arbeit erfordert, ausgetauscht werden.

5. Unter Berücksichtigung der Biografie der Tagespflegegäste wird die Pflege individuell geplant.

6. Verantwortungsstrukturen sind besprochen und bekannt. Pflegeaufgaben sind definiert und verantwortlich an die Mitarbeiter übertragen worden.

7. Die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen gestaltet sich offen. Jeder bringt seine Fachkompetenz gleichwertig ein. Entscheidungen werden reflektiert.

8. Die Einrichtung ist grundsätzlich offen nach außen. Kontakte und Beziehungen zu Menschen außerhalb des Hauses werden sinnvoll unterstützt und gefördert. Anregungen und Kritik sind auch von Angehörigen, Freunden und Bekannten unserer Tagespflegegäste erwünscht.

9. Neben einer fundierten Ausbildung sind regelmäßige aktualisierte Fort- und Weiterbildungen unverzichtbare Bestandteile unseres pflegerischen Handelns.

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